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WAS IST DIE MUSIKSCHULE BEIDER FRENKENTÄLER?
Die Musikschule beider Frenkentäler ist ein Zusammenschluss von 15 Gemeinden zu einem öffentlich-rechtlichen Zweckverband, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, qualifizierten, freiwilligen Musikunterricht für die Mitgliedgemeinden anzubieten. Die Musikschule ist eine Schulart im Sinne des Bildungsgesetzes, das ab 01.08.2003 in Kraft ist.
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Der Unterricht an der Musikschule darf von allen Kindern ab obligatorischer Schulpflicht (Kindergarten) bis und mit Ende der Sekundarschule II (Abschluss Erstausbildung wie Berufslehre, Gymnasium etc.) plus zusätzlich ein weiteres Semester besucht werden.
Beteiligt sind die Gemeinden: Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Oberdorf, Niederdorf, Reigoldswil, Titterten, Waldenburg und Ziefen.
Der Schulrat der Musikschule bildet sich aus sieben Mitgliedern. Für die Periode 2020 - 2024 sind die Gemeinden Bubendorf, Bennwil, Niederdorf, Oberdorf, Reigoldswil, Waldenburg und Ziefen im Schulrat vertreten. Die Präsidentin des Schulrates ist Frau Ottilia Gaberell, ogaberell@msft.ch.
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Das oberste Organ des Zweckverbandes ist die Delegiertenversammlung. Diese besteht aus 15 Gemeindevertretern der angeschlossenen Gemeinden. Die Präsidentin der Delegiertenversammlung ist Frau Elisabeth Ruff Rudin, Bubendorf elisabeth.ruff@dufo.ch
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Die Struktur der Musikschule im Organigramm dargestellt
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WAS SIND UNSERE ZIELSETZUNGEN?
Die Musikschule weckt bei Kindern und Jugendlichen das Interesse an der musikalischen Welt, sie leitet zu bewusstem Hören an und unterstützt das Erlernen eines Instrumentes fachgerecht und professionell. Die Musikschule erweitert und vertieft den an den Volksschulen vermittelten Musikunterricht.
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GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Gemäss Bildungsgesetz des Kantons Baselland hat jedes Kind Anspruch auf musikalische Bildung. Die Gemeinden sind zu einem Mindestangebot verpflichtet. Die Musikschule ist kostenpflichtig. Die Gemeinde ist verpflichtet, mindestens zwei Drittel der effektiven Kosten der Musikschule zu übernehmen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Bildungsgesetz und in der Verordnung für die Musikschule.